Namensänderung im Führerschein
Jede/r Führerscheinbesitzer/in hat die Namensänderung binnen 6 Wochen bei der zuständigen Behörde zu melden. Es genügt eine formlose schriftliche Anzeige. Ein Eintrag in den Führerschein bzw. eine Führerscheinumschreibung ist nicht notwendig.
Weitere Infos zur Namensänderung im Führerschein
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


