Namensänderung von Erwachsenen
Ein Recht auf eine Namensänderung haben
- österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie
- Flüchtlinge,
sofern ein gesetzlicher Grund einer Änderung vorliegt und sich der Wohnsitz des/der Antragsteller/in in Österreich befindet.
Weitere Informationen zur Namensänderung von Erwachsenen.
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


