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Katastrophenhilfe


Zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen natürlicher und juristischer Personen
ist die Gewährung einer finanziellen Beihilfe des Landes möglich. Es muss sich hiebei um außerordentliche
Schäden handeln, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawine, Erdbeben, Schneedruck, Orkan,
Bergsturz und Hagel entstanden sind.


Weitere Informationen: