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Landwirtschaftlicher Grundverkehr


Werden Rechte an land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken im Land Salzburg von österreichischen Staatsbürgern erworben, so wird das diesbezügliche Verfahren von der Grundverkehrsbehörde der jeweils ortszuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgewickelt.


Wenn Rechte an land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken im Land Salzburg von Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, erworben werden, ist von diesen das jeweilige Rechtsgeschäft dem Rechtdienst der Abteilung 4 des Amtes der Salzburger Landesregierung als zuständiger Grundverkehrsbehörde vorzulegen.


In beiden Fällen werden im Rahmen des grundverkehrsbehördlichen Verfahrens die gleichen Vorschriften und Verfahrensschritte angewandt. Einige Erwerbsvorgänge sind vom Zustimmungserfordernis ausgenommen, für diese bestehen im Salzburger Grundverkehrsgesetz Ausnahmebestimmungen, wie zB die ungeteilte Veräußerung von Landwirtschaften an nahe Verwandte.



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