Agrarbehörde
Im Interesse der Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft können die Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse im ländlichen Lebens- und Wirtschaftsraum verbessert oder neu gestaltet werden. Der Agrarbehörde stehen dafür folgende Maßnahmen der Bodenreform zur Verfügung:
- Grundzusammenlegungen und Flurbereinigungen zur Beseitigung von Agrarstrukturmängeln.
- Zeitgemäße Erschließung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes durch landwirtschaftliche Bringungsrechte, einschließlich des Rechtes zur Errichtung von Wegen durch die Berechtigten (Bringungsgemeinschaften).
- Regelung von Holzbezugs-, Streubezugs- und Weiderechten, einschließlich der Regulierung und Ablöse derartiger Rechte.
- Regelung von Angelegenheiten der Agrargemeinschaften, insbesondere Fragen im Zusammenhang mit Regulierungsplänen, Mitgliedschaftsverhältnis, Anteilsübertragungen und Teilungen.
Weitere Informationen:
Land Salzburg - Agrarbehörde
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