Kirchenaustritt
Wenn Sie aus einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft austreten wollen, müssen Sie eine Erklärung persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) ausfüllen bzw. abgeben.
Unterlagen:
- Austritts-Erklärung (das Formular ist direkt im Amt auszufüllen)
- Taufschein (mitzubringen)
- gültiger Lichtbildausweis (mitzubringe)
Anmerkung:
Ist der Taufschein und auch kein Ersatztaufschein (Duplikat) vorhanden, so kann die Religionszugehörigkeit auch durch Vorlage des/der
- Trauscheines
- Firm- oder Konfirmationsbestätigung
- Taufpatenbescheinigung
- Zahlungsnachweises der Beiträge an die Kirchen- oder Religionsgesellschaft
- Zahlungsaufforderung zur Leistung des Beitrages
- Bestätigung der kirchen- bzw. religionsgesellschaftlichen Finanzstelle betreffend die Mitgliedschaft
nachgewiesen werden.
Die Erklärung des Austrittes unterliegt nicht der Gebührenpflicht.
Eine Bescheinigung über den Austritt ist mit € 13,- Bundesgebühr und € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe zu vergebühren.
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


