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Alleinerzieher/in


SozialarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt bieten Eltern und/oder Alleinerzieher/innen Beratung im persönlichen, familiären, sozialen und erzieherischen Bereich an. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer Vermittlung an Beratungsstellen. Alleinerziehende Mütter und Väter erhalten auch eine Beratung unter der Telefonnummer (0662) 84 42 26.


Weitere Informationen:


Alleinerzieher/innen-Absetzbetrag
Der AlleinerzieherInnenabsetzbetrag vermindert direkt die Lohnsteuer einer/eines Steuerpflichtigen, sofern für mindestens ein Kind sieben Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen wurde.


Ist die Lohnsteuer so niedrig, dass sich der AlleinerzieherInnenbetrag nicht auswirkt, dann wird er im Wege der Arbeitnehmerveranlagung bar ausbezahlt. Im Falle der Heirat verliert man den Anspruch. Ersatzweise gebührt allenfalls der Alleinverdiener/innen-Absetzbetrag. Anträge können nach Ablauf des Kalenderjahres beim Wohnsitzfinanzamt gestellt werden.


Weitere Informationen:


Teilzeitarbeit
Eltern haben einen Anspruch auf Teilzeit bis zum Schuleintritt des Kindes (geboren nach dem 30.6. 2004), wenn sie seit mindestens 3 Jahren in einem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern beschäftigt sind.


Materielle Familienförderungen
Alleinerzieher/innen haben auch Anspruch auf finanzielle Leistungen für Familien wie beispielsweise Hilfe in Notsituationen oder Förderung von Schulveranstaltungen.












Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.

Rückfragen: Abteilung 3 Soziales