Todesfall bei einer Katastrophe
Kommt eine Person bei einer Katastrophe im Inland ums Leben, sind von den Angehörigen die gleichen Formalitäten wie bei einem Todesfall unter natürlichen Umständen zu erledigen. Bei einem Todesfall im Ausland werden die österreichischen Vertretungsbehörden des jeweiligen Landes die Angehörigen informieren. Die Überführung des/der Verstorbenen muss von einem Bestattungsunternehmen vor Ort in Zusammenarbeit mit einem Bestattungsinstitut in Österreich durchgeführt werden und kann sehr kostspielig sein.
Die Identifizierung von Todesopfern hat meist durch Angehörige zu erfolgen. Ist eine Identifizierung anhand des Aussehens nicht möglich, wird anhand von DNS-Proben oder eines Zahnabdrucks der/die Tote identifiziert.
Vermisste Personen gelten grundsätzlich so lange als lebend, bis ihr Tod beurkundet oder die gerichtliche Beweisführung des Todes oder die Todeserklärung erwirkt wurde.
Weitere Informationen:
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


