Jugendschutz
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf
- den Schutz seines Lebens
- die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit
- die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
- die Förderung der Entwicklung seiner körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte.
Dem Land Salzburg ist der Schutz der Jugend ein großes Anliegen. Die grundlegenden Richtlinien zum Schutz der jungen Leute sind im Salzburger Jugendgesetz (geltende Fassung aufrufen) nachzulesen. Der Jugenschutz endet mit dem 18. Geburtstag.
Weitere Informationen:
- Salzburger Jugendgesetz (geltende Fassung aufrufen)
- Jugendwohlfahrtsgesetz (geltende Fassung aufrufen)
- Jugendschutz (Akzente Salzburg)
- Jugendschutz (pdf, 1,6 MB)
- Jugendschutz - Erlaubt/Verboten (Broschüre, pdf, 0.2 MB) Die Broschüre enthält auch ein Kapitel über Arbeiten ab 15 und Ferialjob, das über die Grundzüge des "Kinderabeitsrechts" und über die Entlohnung von FerialpraktikantInnen informiert.
- Jugendschutz (KiJa)
- Rechte und Pflichten als Lehrling

