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Verhaltensregeln bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren


  • Absichern der Unfallstelle;
  • verletzten Menschen Erste Hilfe leisten;
  • Meldepflicht an die Exekutive (auch bei bloßem Sachschaden!);
  • Meldepflicht besteht auch dann, wenn ein Tier nur verletzt wurde (sonst Fahrerflucht, Tierquälerei; denn nur bei unverzüglicher Meldung kann der zuständige Jäger das Tier rasch erlegen);
  • Mitnehmen von toten oder verletzten Tieren – auch zum Tierarzt – ist strafbar.













Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.

Rückfragen: Mag. Dr. Johann Schlager, DW 3495