Jagdschutz
Alle Jagdgebiete im Land Salzburg werden von behördlich bestellten Jagdschutzorganen auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen überwacht. Die Einzelheiten dazu sind in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (§§ 113 bis 119 Salzburger Jagdgesetz (JG) 1993, LGBl 100, idgF) zu finden.
Weitere Informationen:
- Bestellung Jagdschutzorgan (Online-Formular)
- Bundesland Salzburg
- Tennengau
- Flachgau
- Pongau
- Lungau
- Pinzgau
- Stadt Salzburg
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


