Sperrstundenregelung
Die Sperrstunden für die Gastgewerbebetriebe sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Für die meisten Betriebsarten gilt im Bundesland Salzburg eine Sperrstunde von 02:00 Uhr. Diskotheken, Bars und Betriebe, in denen erlaubte Revue- und Varieteveranstaltungen abgehalten werden, dürfen bis 04:00 Uhr geöffnet sein.
Daneben können Sperrstunden individuell verlängert werden. Zuständig dafür ist die Gemeinde, in der Stadt Salzburg die Bundespolizeidirektion. Keine Sperrstunde gilt für die Silvesternacht und für die Nächte vom Faschingsamstag bis zum Aschermittwoch.
Weitere Informationen:
- Sperrstundenregelung Land Salzburg
- Informationen zur Gastgartenregelung
- Salzburger Sperrstundenverordnung 2001
- § 113 Gewerbeordnung
- Stadt Salzburg
- Bundespolizeidirektion Salzburg
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


