Berufsausübung Abfallsammler/innen und/oder Abfallbehandler/innen
Sammler und Behandler von nicht gefährlichen Abfällen haben die Aufnahme der Tätigkeit der Landeshauptfrau anzuzeigen. Für die Tätigkeit als Sammler oder Behandler von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis der Landeshauptfrau notwendig.Zusätzlich müssen sich Abfallersterzeuger, Abfallsammler und Abfallbehandler auf der Internetseite des Umweltbundesamtes registrieren.
Weitere Informationen:
- abfallrechtliche Melde-, Entsorgungs- und Nachweispflichten für Betriebe
- Übernehmer von nicht gefährlichen Abfällen
- Übernehmer von gefährlichen Abfällen
- Elektronisches Datenportal des Umweltbundesamtes (Lebensministerium)
- Registirierung beim Umweltbundesamt
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


