Gewerbliche Betriebsanlagen
Eine gewerbliche Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung, die der regelmäßigen Ausübung eines Gewerbes dient.In der Regel sind gewerbliche Betriebsanlagen (auch Neu- oder Umbau derselben) nach der Gewerbeordnung genehmigungspflichtig, d.h. es muss eine Betriebsanlagengenehmigung beantragt werden.
Beispiele für gewerbliche Betriebsanlagen sind:
- Werkstätten
- größere Verkaufslokale
- Gasthäuser
- Hotels
- Industriebetriebe
Als besonderes Service bieten die Bezirkshauptmannschaften Projektsprechtage an, bei denen Juristen und Sachverständige kostenlos über rechtliche und technische Fragen informieren.
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