Logo Land Salzburg
von A bis Z
  

Gewerbliche Betriebsanlagen


Eine gewerbliche Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung, die der regelmäßigen Ausübung eines Gewerbes dient.In der Regel sind gewerbliche Betriebsanlagen (auch Neu- oder Umbau derselben) nach der Gewerbeordnung genehmigungspflichtig, d.h. es muss eine Betriebsanlagengenehmigung beantragt werden.


Beispiele für gewerbliche Betriebsanlagen sind:

  • Werkstätten
  • größere Verkaufslokale
  • Gasthäuser
  • Hotels
  • Industriebetriebe


Als besonderes Service bieten die Bezirkshauptmannschaften Projektsprechtage an, bei denen Juristen und Sachverständige kostenlos über rechtliche und technische Fragen informieren.












Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.