Elternkarenz
Jeder unselbständige erwerbstätige Elternteil hat nach dem Karenzurlaubsgesetz arbeitsrechtlich einen Rechtsanspruch auf einen Karenzurlaub bis zum 2. Geburtstag des Kindes. Den Karenzurlaub kann entweder ein Elternteil allein oder Vater und Mutter abwechselnd beanspruchen. Während der Karenz besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Weitere Informationen:
- Elternkarenz
- Karenzurlaubsgeldgesetz
- Mutterschutzgesetz Abschnitt 5
- Babyprospekt - Mutterschutz und Wochengeld Seite 9-15 (pdf, 0,5 MB)
- Väter-Karenzgesetz
- Kündigung- und Entlassungsschutz
- Babyprospekt - Abfertigung Seite 20 (pdf, 0,5 MB)
- Arbeiten in Salzburg für Frauen
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