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Elternkarenz


Jeder unselbständige erwerbstätige Elternteil hat nach dem Karenzurlaubsgesetz arbeitsrechtlich einen Rechtsanspruch auf einen Karenzurlaub bis zum 2. Geburtstag des Kindes. Den Karenzurlaub kann entweder ein Elternteil allein oder Vater und Mutter abwechselnd beanspruchen. Während der Karenz besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz.


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Rückfragen: Abteilung 3 Soziales