Logo Land Salzburg
von A bis Z
  

Erwerb / Änderung


Die Erteilung der Lenkberechtigung für die einzelnen Klassen (A bis F) ist je nach Wohnsitz bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder der Bundespolizeidirektion Salzburg zu beantragen.

  • Teil 1: Überprüfung am Fahrzeug
  • Teil 2: Übungen im Langsamfahrbereich
  • Teil 3: Fahren im Verkehr


Namensänderung bzw. Adressänderung

Ab 1. Jänner 2008 muss eine Namens- und/oder Adressänderung nicht mehr bei der Führerscheinbehörde angezeigt werden. Sie können die Änderung aber freiwillig durchführen lassen, müssen es aber nicht tun. Wenn Sie den Namen ändern lassen, dann können Sie Ihren Führerschein auch als Lichtbildausweis verwenden.


Frist:

Binnen sechs Wochen


Hinweis:

Eine Adressänderung innerhalb eines Behördensprengels muss nicht angezeigt werden.


Weitere Informationen:











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.