Fischzucht
Im Rahmen der Bewirtschaftung von Fischwässern gibt es die Möglichkeit, Fisch- und Krebszucht zu betreiben.
Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein von erforderlichen Einrichtungen wie Teiche und Becken, Absatzbecken oder sonstigen Einrichtungen zur Reinigung des Ablaufwassers und sonstiger erforderlicher Betriebsmittel. Ebenso hat die Wasserversorgung nach fischereiwirtschaftlichen Erkenntnissen ausreichend zu sein und darf keine Beeinträchtigung von anderen Fischwässern zu erwarten sein.
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