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Fischteich


Fischteiche sind künstliche Fischwässer, die mit einem anderen Fischwasser nicht in offener Verbindung stehen.

Die Errichtung oder Änderung von Fischteichen bedürfen der Bewilligung der Behörde, wobei die Voraussetzung für einen gesunden Wassertierbestand gegeben sein muss.

Der Landes-Fischereiverband ist befugt, durch Fischereischutzorgane die ordnungsgemäße Bewirtschaftung von Fischteichen zu überwachen.












Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.

Rückfragen: Mag. Dr. Johann Schlager, DW 3495