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Fischereischutz


Alle Fischwässer im Land Salzburg werden von behördlich bestellten Fischereischutzorganen auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen überwacht. Die Einzelheiten dazu sind in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (§§ 29 – 33 Fischereigesetz) zu finden.


Prüfung zum Fischereischutzdienst
Bestellung Fischereischutzorgan (Online-Formular)

Weitere Informationen:











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.

Rückfragen: Mag. Dr. Johann Schlager, DW 3495