Fischereischutz
Alle Fischwässer im Land Salzburg werden von behördlich bestellten Fischereischutzorganen auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen überwacht. Die Einzelheiten dazu sind in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (§§ 29 – 33 Fischereigesetz) zu finden.
Prüfung zum Fischereischutzdienst
Bestellung Fischereischutzorgan (Online-Formular)
Weitere Informationen:
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


