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Wunschkennzeichen


Das Wunschkennzeichen beginnt mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde und dem Landeswappen. Rechts vom Landeswappen folgt  eine Buchstaben-/Ziffernkombination, die frei gewählt werden kann, sofern sie den Vorgaben des § 48a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (keine anstößige Bezeichnung usw.) entsprechen.


Für die Vergabe der Wunschkennzeichen sind die Bezirkshauptmannschaften und die Bundespolizeidirektionen zuständig.


Weitere Informationen:











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.