Wunschkennzeichen
Das Wunschkennzeichen beginnt mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde und dem Landeswappen. Rechts vom Landeswappen folgt eine Buchstaben-/Ziffernkombination, die frei gewählt werden kann, sofern sie den Vorgaben des § 48a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (keine anstößige Bezeichnung usw.) entsprechen.
Für die Vergabe der Wunschkennzeichen sind die Bezirkshauptmannschaften und die Bundespolizeidirektionen zuständig.
Weitere Informationen:
- Wunschkennzeichen (Fristen, Kosten, Unterlagen)
- Online-Antrag für Wunschkennzeichen
- Informationen der Bezirkshauptmannschaften
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


