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Probefahrt


Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit oder der Leistungsfähigkeit von Fahrzeugen oder ihrer Teile und Ausrüstungsgegenstände. Eine Probefahrt darf auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur mit Bewilligung der Behörde (Bundespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) durchgeführt werden.












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