Pickerl (wiederkehrende Begutachtungen)
Nach § 57a Kraftfahrgesetz 1967 unterliegen Kraftfahrzeuge einer periodisch durchzuführenden wiederkehrenden Begutachtung. Vom Landeshauptmann ermächtigte Personen bzw. Einrichtungen stellen fest, ob die Fahrzeuge weiterhin verkehrs- und betriebssicher sind sowie den vorgegebenen Emissionsstandards entsprechen (Lärm, Schadstoffe).
Pkws unterliegen mittlerweile folgenden Begutachtungsintervallen:
- erstmals drei Jahre nach Erstzulassung,
- dann nach weiteren zwei Jahren,
- schließlich jedes weitere Jahr.
Sofern nach durchgeführter Begutachtung das Fahrzeug den Erfordernissen entspricht, wird dies mit der am Fahrzeug zu befestigenden Begutachtungsplakette zum Ausdruck gebracht.
Weitere Informationen:
- Begutachtung von Neu-/Gebrauchwagen (Pickerl)
- Verkehrsseiten beim Amt der Salzburger Landesregierung
- Kraftfahrzeugüberprüfung und Genehmigung
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