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Pickerl (wiederkehrende Begutachtungen)


Nach § 57a Kraftfahrgesetz 1967 unterliegen Kraftfahrzeuge einer periodisch durchzuführenden wiederkehrenden Begutachtung. Vom Landeshauptmann ermächtigte Personen bzw. Einrichtungen stellen fest, ob die Fahrzeuge weiterhin verkehrs- und betriebssicher sind sowie den vorgegebenen Emissionsstandards entsprechen (Lärm, Schadstoffe).


Pkws unterliegen mittlerweile folgenden Begutachtungsintervallen:

  • erstmals drei Jahre nach Erstzulassung,
  • dann nach weiteren zwei Jahren,
  • schließlich jedes weitere Jahr.


Sofern nach durchgeführter Begutachtung das Fahrzeug den Erfordernissen entspricht, wird dies mit der am Fahrzeug zu befestigenden Begutachtungsplakette zum Ausdruck gebracht.


Weitere Informationen:











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.