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KFZ-Zulassung


Die Zulassung ist die behördliche Registrierung eines Kraftfahrzeuges. Die Zulassung kann bei den Zulassungsstellen jener Versicherungsgesellschaften durchgeführt werden, die hiefür ermächtigt sind.

Bevor Sie Ihr Kraftfahrzeug bei einer Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaften anmelden können, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen.


Achtung:
Hat die Versicherung, bei der Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, in Ihrem Wohnbezirk keine Zulassungsstelle, dann muss die Zulassungsstelle eines anderen Versicherers die Zulassung übernehmen.


Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein):
Die Zulassungsbescheinigung wird dem/der FahrzeugbesitzerIn in zweifacher Ausführung ausgestellt:

  • Der erste Teil mit gelb/roter Außenseite muss immer mitgeführt werden und enthält zusätzlich zu den Fahrzeugdaten alle behördlichen Auflagen.
  • Der zweite Teil (gelb/blau) sollte beim Typenschein verbleiben.


Hinweis:
Bei Datenänderungen in der Zulassungsbescheinigung und bei der Kfz-Abmeldung des Kraftfahrzeuges müssen beide Teile abgegeben werden.

Zuständige Behörde:
Eine Zulassungsstelle innerhalb des Wohnbezirks, für die Vergabe eines Wunschkennzeichens sind jedoch  Bezirkshauptmannschaften und Bundespolizeidirektionen zuständig.

Weitere Informationen:











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.