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Behindertengerechte PKWs


Invalidenfahrzeuge
Invalidenfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht von nicht mehr als 300 kg und mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h bei einer Belastung von 75 kg.


Ein Invalidenfahrzeug wird eigens für eine/n bestimmte/n LenkerIn umgebaut und darf nur von diesem/dieser gelenkt werden. Dies wird im Führerschein mit Kraftfahrzeugidentifizierungsnummer und Kennzeichen vermerkt.


Ausgleichskraftfahrzeuge
Ausgleichskraftfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die durch angebrachte besondere Teile oder Vorrichtungen geeignet sind, die Körperbehinderung des/der LenkerIn beim Lenken des Kraftfahrzeuges auszugleichen. Zusatzeinrichtungen im eigenen Kraftfahrzeug des/der behinderten LenkerIn werden im Typenschein sowie im Zulassungsschein vermerkt.


Adaptieren von Kraftfahrzeugen
Die Wahl des richtigen Kraftfahrzeuges ist in erster Linie abhängig von der Art und dem Grad der Behinderung. Umbauten müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Es besteht die Möglichkeit für diese Umbauten einen Zuschuss zu beantragen.


Hinweis: Alle führenden Automobilhersteller bieten eine im Rahmen der Möglichkeiten liegende behindertengerechte Adaptierung des Kraftfahrzeuges an und unterstützen Sie bei der Typisierung.


Weitere Informationen:











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.

Rückfragen: Abteilung 3 Soziales