Scheidung – Unterhalt
Ein Unterhalt sind Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs des geschiedenen Ehepartners und der gemeinsamen Kinder.
Es gibt zwei Formen von Unterhaltsleistungen: Den Naturalunterhalt und den Geldunterhalt. Finden die Ehepartner keine gemeinsame Vereinbarung, so tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
Nach dem Empfänger unterscheidet man:
Unterhaltverpflichtung von den Eltern gegenüber ihren Kindern
Grundsätzlich haben beide Elternteile zum Unterhalt der Kinder beizutragen. Lebt ein Kind mit einem Elternteil bzw. beiden Eltern in einem gemeinsamen Haushalt, dann hat es Anspruch auf Naturalunterhalt. Die Höhe des Unterhalts hängt vom Einkommen und der Leistungsfähigkeit der beiden Elternteile und den Bedarf des Kindes ab. Die Dauer der Unterhaltsverpflichtung hängt mit der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes zusammen, in der Regel bei Abschluss einer Berufsausbildung/Studium… (sobald das Kind seinen Unterhalt selbst erwirbt oder zu erwerben imstande ist.)
Unterhaltverpflichtung gegenüber dem anderen Ehepartner bzw. der Ehepartnerin
Ein Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau oder des geschiedenen Ehemannes nach der Scheidung kann auf Grund verschiedener Tatsachen bestehen
- der Unterhalt wurde einvernehmlich vereinbart
- der Unterhalt muss aufgrund eines Verschuldens an der Zerrüttung der Ehe bezahlt werden (Urteil). Eine schuldlos geschiedene Ehefrau erhält vor allem dann Unterhalt, wenn die eigenen Einkünfte zur angemessenen Lebensführung nicht ausreichen und der schuldig geschiedene Ehemann leistungsfähig ist.
Seit 1.1.2000 kann unabhängig vom Verschulden Unterhalt gewährt werden. Das Gesetz nennt zwei Fälle:
- Betreuungsunterhalt der Mutter bis zum 5. Lebensjahr des jüngsten Kindes (in Einzelfällen auch danach)
- Betreuungsunterhalt für den pflegenden Ehegatten
Weitere Informationen:
- Kindesunterhalt im Amtshelfer www.help.gv.at
- Unterhaltverpflichtung gegenüber dem Ehepartner bzw. der Ehepartner im Amtshelfer
- Unterhaltsvorschuss
- Infobroschüre der Salzburger Rechtsanwaltskammer
- Familienreferat des Landes Salzburg
- Jugendwohlfahrt in den Bezirken und der Stadt Salzburg
- Broschüre "Eltern & Kind"
- Broschüre "Eltern & Kind - Tarife"
- Broschüre "Eltern bleiben auf Lebenszeit"
- Broschüre "Gleiches Recht für beide"
- Plattform für Alleinerziehende
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


