Scheidung – Mediation
Erzielen die Partner keine Einigung in den Fragen der Trennung, der Unterhaltsansprüche und der Besuchszeit der gemeinsamen Kinder, so können sie die Mediation in Anspruch nehmen. Sie soll bei der Klärung der Streitpunkte helfen und unterstützen.
MediatorInnen treffen keine inhaltliche Entscheidung, werten oder urteilen nicht und erteilen keine Ratschläge, wie der Konflikt gelöst werden soll. Ihre Aufgabe besteht darin, das Gespräch so zu leiten, dass die Interessen aller Beteiligten möglichst gut gewahrt werden.
Ein Gespräch wird von zwei Mediator/Innen mit psychosozialem und juristischem Fachwissen durchgeführt.
Weitere Informationen:
- Rechtsinformation zum Thema Mediation
- Familienministerium
- Mediation in Zivilrechtssachen - Mediatorenliste
- Infobroschüre der Salzburger Rechtsanwaltskammer
- Broschüre "Eltern & Kind"
- Broschüre "Eltern & Kind - Tarife"
- Broschüre "Eltern bleiben auf Lebenszeit"
- Broschüre "Gleiches Recht für beide"
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


