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Heirat


In Österreich kommt eine gültige Eheschließung nur dann zustande, wenn sie von einem Standesbeamten oder einer Standesbeamtin unter Beisein von zwei Trauzeugen bzw. Trauzeuginnen vorgenommen wird.


Die Heirat wird beim zuständigen Standesamt des Wohnsitzes oder Aufenthalts angemeldet. Da die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") nur maximal sechs Monate gültig ist, ist auch eine Terminreservierung nur in diesem Zeitraum möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass man sich den gewünschten Trauungstermin im Online-Trauungskalender der Stadt Salzburg aussuchen und reservieren kann. Die standesamtliche Trauung kann auch in einem anderen Standesamt oder außerhalb des Standesamtes durchgeführt werden. Zur Hochzeit müssen das Brautpaar und die Trauzeugen einen gültigen Lichtbildausweis mitnehmen. Auch die Eheringe sollte man nicht vergessen.


Weitere Informationen:











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