Eheverbote
Zu den Eheverboten gehören insbesondere:
- Blutsverwandtschaft (z. B. Vater und Tochter, sowie Geschwister und Stiefgeschwister)
- Adoptivverhältnis
Zwischen Adoptivvater oder Adoptivmutter und dem Adoptivkind darf keine Ehe geschlossen werden, solange das Adoptivverhältnis nicht aufgelöst wurde. - Doppelehe
Niemand darf eine weitere Ehe eingehen, solange er oder sie noch in einer Ehe lebt.
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