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Eheverbote


Zu den Eheverboten gehören insbesondere:

  • Blutsverwandtschaft (z. B. Vater und Tochter, sowie Geschwister und Stiefgeschwister)
  • Adoptivverhältnis
    Zwischen Adoptivvater oder Adoptivmutter und dem Adoptivkind darf keine Ehe geschlossen werden, solange das Adoptivverhältnis nicht aufgelöst wurde.
  • Doppelehe
    Niemand darf eine weitere Ehe eingehen, solange er oder sie noch in einer Ehe lebt.


Weitere Informationen:











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