Ehegüterrecht
Das Ehegüterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehepartner zum gemeinsamen Vermögen. Im österreichischen Eherecht gilt das Prinzip der Gütertrennung. Die Gütertrennung besagt, daß der Ehegatte/die Ehegattin Eigentümer bzw. Eigentümerin des in die Ehe eingebrachten oder während der Ehe erworbenen Vermögens bleibt. Die Eheleute verwalten Ihren Besitz selbst und haften nur für die eigenen Schulden.
Bei Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt.
Sind die Eheleute mit den Bestimmungen des Ehegüterrechts nicht einverstanden, so können Sie die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens durch einen Ehevertrag regeln. Somit kann ein Streit wegen der Aufteilung des gemeinsamen Ehevermögens vermieden werden. Der Ehevertrag kann vor und nach der Eheschließung abgeschlossen werden. Dafür ist die Anwesenheit eines Notars erforderlich. Der Ehevertrag sollte von Zeit zu Zeit an die aktuelle Lebensituation angepasst werden.
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