Ehefähigkeit
Der Standesbeamte /die Standesbeamtin überprüft bei der Anmeldung zur standesamtlichen Trauung die Ehefähigkeit. Diese tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein, wenn eine Person ehemündig und geschäftsfähig wird. Ist das noch nicht der Fall, kann der/die Erziehungsberechtigte der Braut bzw. des Bräutigams die Zustimmung zur Eheschließung geben.
Weitere Informationen:
- Amtshelfer HELP.gv.at
- Standesamt Salzburg
- Ehe- und Partnerschaftscheck der Salzburger Rechtsanwaltskammer
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


