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Ehefähigkeit

Der Standesbeamte /die Standesbeamtin überprüft bei der Anmeldung zur standesamtlichen Trauung die Ehefähigkeit. Diese tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein, wenn eine Person ehemündig und geschäftsfähig wird. Ist das noch nicht der Fall, kann der/die Erziehungsberechtigte der Braut bzw. des Bräutigams die Zustimmung zur Eheschließung geben.


Weitere Informationen:











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