Behindertenpass
Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis und dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung. Er wird vom Bundessozialamt ausgestellt. Entscheidend für den Erhalt ist der Grad der Behinderung. Der Behindertenpass ist nicht als Parkausweis geeignet.
Der Behindertenpass ist auch ein Vorteilspass. Preisvorteile erhalten Personen mit einem Behindertenausweis etwa bei Freizeiteinrichtungen wie Kino, Theater, Museen, sie haben ebenso Steuervorteile und Mobilitätsvorteile bei Bus und Bahn. Auch für eine Begleitperson gibt es Preisvorteile, sofern diese im Behindertenpass eingetragen ist.
Weitere Informationen:
- Behindertenpass (Amtshelfer hepl.gv)
- Bundessozialamt
- Unbehindert unterwegs (PDF-Broschüre Seite 29, 2,1 MB)
- Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses
- Ausweis Behindertenparkplatz
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