Behindertenhilfe
Laut Salzburger Behindertengesetz hat die Behindertenhilfe die Aufgabe, Personen zu helfen, die auf Grund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft zu einer selbständigen Lebensführung zu gelangen.
Einrichtungen
Menschen mit Behinderung benötigen oft Unterstützung in verschiendensten Lebenslagen. Dafür können sie Hilfe von kompetenten Einrichtungen annehmen. Viele Institutionen werden vom Land Salzburg gefördert oder mitfinanziert.
Weitere Informationen:
Geldleistungen
Unterstützung können Menschem mit Behinderung auch in Form einer Geldleistung beantragen. Sie erhalten Zuschüsse beim Kauf eines behindertengerechten Fahrzeuges oder für die Adaptierung einer barrierefreien Wohnung. Menschen mit einer Beinträchtigung können auch um Pflegegeld ansuchen oder eine geschützte (vom Land geförderte) Arbeit in einem Unternehmen annehmen.
Weitere Informationen zu den Geldleistungen
Organisation
Der Sozialärztliche Sachverständigendienst für Behindertenhilfe und Landespflegegeld erstellt ärztliche Gutachen für die Entscheidung einer finanziellen Unterstützung. Stellen sich bei konkreten Einzelfällen Fragen medizinischer Natur, so wird zu deren Lösung auf die Kompetenz des Sozialärztlichen Sachverständigendienstes zurückgegriffen.
Weitere Informationen zum Sozialärztliche Sachverständigendienst.
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


