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Arbeit und Behinderung


Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit, in einem Unternehmen auf einem "Geschützten Arbeitsplatz" zu arbeiten. Sie erhalten für diese Beschäftigung vom Dienstgeber das kollektivvertragliche bzw. betriebsübliche Entgelt. Das Land Salzburg fördert die Betriebe mit einem Lohnkostenzuschuss, wenn sie Personen mit einer Beeinträchtigung anstellen.

Menschen mit Behinderung können auch direkt in "Geschützten Werkstätten" arbeiten. In diesen Betrieben gibt es ausschließlich geschützte Arbeitsplätze, außer jene für  Betriebsführung, Verwaltung, Schulung und Betreuung.


Weitere Informationen:











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.

Rückfragen: Abteilung 3 Soziales