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Flächenwidmung


Das Raumordnungsgesetz Raumordnungsgesetz (ROG 1998) regelt die Grundsätze der Flächenwidmungsplanung und der Bebauungsplanung.


Die Raumordnung erfolgt auf mehreren Ebenen:
Im Rahmen der örtlichen Raumordnung hat jede Gemeinde durch Verordnung einen Flächenwidmungsplan samt einem örtlichen Entwicklungskonzept aufzustellen. Der Flächenwidmungsplan regelt die geordnete Nutzung (Bauland-Verkehrsflächen-Grünland) des gesamten Gemeindegebietes und liegt zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt während der Amtsstunden auf.


Die überörtliche Raumordnung ist die Landesplanung. Das sind Planungsaufgaben im Bundesland Salzburg, für die das Land allein zuständig ist.


Weitere Informationen:











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