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Gesetze und Verordnungen


In der folgenden Liste finden Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen des Salzburger Bauwesens. Sie erhalten die Gesamtansicht der Gesetzestexte, wenn Sie die "Geltende Fassung" der Gesetze aufrufen.


Das Salzburger Raumordnungsgesetz (ROG 2009 - geltende Fassung aufrufen) regelt die Grundsätze der Flächenwidmungsplanung und derBebauungsplanung. Die Raumordnung erfolgt auf mehreren Ebenen. Im Rahmen der örtlichen Raumordnung muss jede Gemeinde mit Verordnung einen Flächenwidmungsplan samt einem örtlichen Entwicklungskonzept erlassen. Diese liegen im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden auf.

Weitere Informationen zur Raumordnung in Salzburg


Förderungen:


Zertifizierung

Zertifizierung von Produkten, Qualitätsmanagementsystemen und Personen im Baubereich. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet das Salzburger Bauproduktegesetz, (LGBl. Nr. 11/1995 in der geltenden Fassung).

Behörden

1. Instanz: Für das Bauen in den Gemeinden und der Stadt Salzburg ist der Bürgermeister als 1. Instanz zuständig. Für bundeseigene Bauten, die einem öffentlichen Zweck dienen, Bezirksverwaltungsbehörde bzw. in der Stadt der Bürgermeister zuständig. Viele Gemeinden übertragen die Zuständigkeiten für das Bauen gemäß der Delegierungsverordnung an die Bezirkshauptmannschaften  und an die Landesregierung.

2. Instanz: Für Berufungen ist in der Gemeinde die Gemeindevertretung und in der Stadt Salzburg die Bauberufungskommission der Landeshauptstadt Salzburg zuständig. Für Berufungen von bundeseigenen Bauten, die einem öffentlichen Zweck dienen, ist die Bauberufungskommission und danach als außerordentliches Rechtsmittel der Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof.











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