Vor dem Baubeginn
Bauplatzerklärung
Bauführungen dürfen nur auf Grundstücken bewilligt werden, die für die Bebauung geeignet erklärt worden sind. Um eine Bauplatzerklärung zu erhalten, hat der Grundeigentümer ein Ansuchen an die Gemeinde zu stellen. Dann wird geprüft, ob die Bebauung der Grundfläche dem Flächenwidmungs- und dem Bebauungsplan entspricht und die Aufschließungserfordernisse (z.B. Wasser- und Energieversorgung, Abwasserbeseitigung und verkehrsmäßige Aufschließung) erfüllt bzw. sichergestellt sind. In der Bauplatzerklärung werden die Baugröße und -grenzen, die Bebauungsgrundlagen und die Abtretungsverpflichtungen festgelegt. Die Bauplatzerteilung erfolgt durch Bescheid und ist die Voraussetzung für das Ansuchen der Baubewilligung.
Weitere Informationen:
- SIR-Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen
- Bebauungsgrundlagengesetz (geltende Fassung aufrufen)
- Bauordnung Salzburg
Planung
Bevor man einen Plan zeichnet, sollte man sich überlegen, welche Qualitäten das Haus haben soll. Pläne sind die Grundlage für die Baubewilligung.
- In der Einreichplanung im Maßstab 1:100 werden die Grundrisse aller Geschosse, die Ansichten von allen Seiten und ein Schnitt durch das Gebäude dargestellt.
- Die Ausführungsplanung im Maßstab 1:50 sieht auch Leitungsschächte und Installationen vor.
Weitere Informationen:
- SIR-Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen
- Bauen und Planen in der Stadt Salzburg
- Erneuerbare Energie
- Barrierefreies Bauen
Ansuchen um eine Baubewilligung
Sie haben bereits den Bescheid der Bauplatzerteilung erhalten. Bevor Sie nun zu bauen beginnen, müssen Sie noch eine Bewilligung für die Durchführung Ihres Bauvorhabens von der zuständigen Behörde erhalten. Dafür stellen Sie ein schriftliches Bauansuchen an die Gemeinde oder den Magistrat.
Es werden folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:
- Bewilligungsfreie Bauvorhaben
Maßnahmen zur Instandhaltung, Verbesserung und Sanierung wie beispielsweise Fassadenrenovierung, Geräteschuppen, Tausch von Türen und Fenstern, Kompostieranlagen etc.
Weitere Informationen (siehe Absatz 2 und 3) - Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Errichtung eines neuen Gebäudes, Zubauten, Umbauten wie beispielsweise Einfamilienhäuser, Gartenhäuser etc.
Weitere Informationen (siehe Absatz 1)
Das Ansuchen um eine Baubewilligung ist durch Planunterlagen zu belegen:
Als nächsten Schritt hat dann die Behörde in einem Ermittlungsverfahren die eingelangten Unterlagen zu prüfen.
Weitere Informationen:
- SIR - Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen
- Amtshelfer online
- Bezirkshauptmannschaft Hallein
- Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung
- Bezirkshauptmannschaft St. Johann
- Bezirkshauptmannschaft Tamsweg
- Bezirkshauptmannschaft Zell am See
- Baupolizeigesetz (geltende Fassung aufrufen)
- Ansuchen Bauplatzerklärung
- Online-Ansuchen Baubewilligung
- Ansuchen Baubewilligung (pdf, 81 KB)
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


