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Informationen über Voraussetzungen und allgemeine Förderungsbestimmungen der Salzburger Wohnbauförderung:

Hinweis: Diese Seite ist nicht mehr aktuell und wird derzeit überarbeitet.

  • Kann ich meine Förderung begünstigt zurückzahlen?

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Rechtsgrundlage für die Salzburger Wohnbauförderung ist das Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1990 (S.WFG 1990) und die Wohnbauförderungs-Durchführungsverordnung (WFV). Die akutell geltenden Fassungen des Gesetzes und der Durchführungsverordnung finden Sie auf den Internet-Seiten des Salzburger Institutes für Raumordnung und Wohnen (SIR).

Das Land Salzburg gewährt Wohnbauförderung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht daher nicht.