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Einreisebestimmungen für Österreich


Passpflichtige Fremde unterliegen bei der Einreise in das Bundesgebiet und während des Aufenthaltes grundsätzlich der Visumpflicht. Ausnahmen werden im Rahmen der EU festgelegt bzw. durch Bundesgesetz oder zwischenstaatliche Vereinbarung geregelt.


Besitzt jemand neben der österreichischen Staatsbürgerschaft noch eine weitere Staatsangehörigkeit, gilt er nicht als Fremder. Entsprechende Anträge werden daher von den Behörden zurückgewiesen.


Weitere Informationen:











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