Einreisebestimmungen für Österreich
Passpflichtige Fremde unterliegen bei der Einreise in das Bundesgebiet und während des Aufenthaltes grundsätzlich der Visumpflicht. Ausnahmen werden im Rahmen der EU festgelegt bzw. durch Bundesgesetz oder zwischenstaatliche Vereinbarung geregelt.
Besitzt jemand neben der österreichischen Staatsbürgerschaft noch eine weitere Staatsangehörigkeit, gilt er nicht als Fremder. Entsprechende Anträge werden daher von den Behörden zurückgewiesen.
Weitere Informationen:
- Einreisetitel Land Salzburg
- Einreisebestimmungen/Visa
- Visa
- Dokumente für Fremde
- Arbeitsmarktservice - AMS
- Grundversorgung Asylwerber/innen
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


