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Auslandsösterreicher/innen


Abmeldung aus Österreich - Anmeldung im Ausland
Wenn Sie Österreich verlassen und damit verbunden auch Ihre hiesige Wohnung aufgeben, müssen Sie innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe Ihres Haupwohnsitzes die Abmeldung vornehmen. Die Abmeldebestätigung, die Ihnen in Österreich ausgestellt wird, benötigen Sie für die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort im Ausland.


Mit der Abmeldung deponieren Sie zugleich Ihre neue Adresse bei der zuständigen Behörde. Sollte Ihnen die neue Adresse im Detail nicht bekannt sein, nennen Sie zumindest Ihr Zielland. Ergibt sich Ihre definitive neue Adresse erst im Laufe des Auslandsaufenthaltes, so können Sie dies der Österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland bekannt geben.


Weitere Informationen ...
... zu den Themen An/Abmeldung, Beibehaltung der Österreichischen Wohnung, Aufenthaltsrecht und Erwerbstätigkeit in der EU und in Nicht-EU-Ländern.

Weitere Informationen ...
... zu den Themen Arbeiten im EU-Raum, Eheschließung im Ausland, KFZ-Verwendung im Ausland, Geldüberweisung, Wählen für Auslandsösterreicher/innen, Reisepass und Personalausweis.


Interessensvertretungen aller Auslandsösterreicher/innen


Wahl-Information











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.