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Ausländische Arbeitnehmer/innen


Grundsätzlich muss zwischen der Beschäftigung von EU-Bürger/innen und Nicht-EU-Bürger/innen unterschieden werden.


Voraussetzung für die Aufnahme einer legalen Erwerbstätigkeit von Nicht-EU-Bürger/innen in Österreich ist ein gültiger Aufenthaltstitel, d.h. eine Niederlassungsbewilligung und eine Aufenthaltserlaubnis.


Werden in einem Unternehmen ausländische Arbeitnehmer/innen angestellt, sind die Arbeitgeber/innen zur Bereithaltung diverser Bewilligungen und Bescheinigungen verpflichtet. Alle Antragswerber/innen müssen sich nach der Einreise in Österreich binnen drei Werktagen beim Meldeamt ihres Wohnortes polizeilich melden.


Weitere Informationen:











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