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Lärm am Arbeitsplatz


Bei einem Arbeitstättenlärm können folgende Reaktionen an Mitarbeiter/innen beobachtet werden:

  • extraaurale (außerhalb des Ohres) Reaktion
  • psychonervale Reaktion
  • vegetative Reaktion
  • aurale (das Gehörorgan betreffende) Reaktion
  • rückbildunsgfähige und gehörschädigende Wirkungen

Lärmschwerhörigkeit ist noch immer eine der häufigsten Berufskrankheiten. Werden die für das Hören verantwortlichen Innenohr-Haarzellen ohne entsprechenden Lärmpausen einer fortwährenden Lärmexposition von mehr als 85 dB ausgesetzt, ist eine nicht behandelbare und nicht rückbildungsfähige Degeneration zu erwarten.

Weitere Informationen:











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