Lärm am Arbeitsplatz
Bei einem Arbeitstättenlärm können folgende Reaktionen an Mitarbeiter/innen beobachtet werden:
- extraaurale (außerhalb des Ohres) Reaktion
- psychonervale Reaktion
- vegetative Reaktion
- aurale (das Gehörorgan betreffende) Reaktion
- rückbildunsgfähige und gehörschädigende Wirkungen
Lärmschwerhörigkeit ist noch immer eine der häufigsten Berufskrankheiten. Werden die für das Hören verantwortlichen Innenohr-Haarzellen ohne entsprechenden Lärmpausen einer fortwährenden Lärmexposition von mehr als 85 dB ausgesetzt, ist eine nicht behandelbare und nicht rückbildungsfähige Degeneration zu erwarten.
Weitere Informationen:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Sektion Arbeitsrecht und Arbeitsinspektion
- Arbeitsinspektorat Salzburg
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