Braunkehlchen

Braunkehlchen Bild: H.Duty
Diese Vogelart ist mit Amseln verwandt
Braunkehlchen sind Drosselverwandte, die von ihrem Habitus kleiner als Sperlinge sind. Sie sind gedrungen, kurzschwänzig, das Männchen fällt durch eine stark gestreifte Oberseite auf, weißen Flügelbinden sowie einem weißen Feld auf den Handdecken auf.
Beide Geschlechter besitzen eine rostbraune Kehle, wobei die des Männchens etwas intensiver gefärbt ist als die des Weibchens. Die Farbkontraste beim Männchen sind insgesamt stärker als beim Weibchen. Das Männchen besitzt einen weißen, das Weibchen einen gelblichen Überaugenstreif; dieser Streif ist im Jugendkleid noch undeutlich ausgebildet, auch zeigen die Jungen deutlich weniger weiße Flügelflecke. Der Bauch ist bei Männchen und Weibchen weiß. Beide Geschlechter besitzen eine vom Schnabel über den Vorderkopf bis in den Nacken reichende dunkle Kappe. Der Schnabel ist wie bei allen Insektenfressern spitz. Die Beine des Vogels sind lang mit gut ausgebildeten Zehen zum Klettern.
Braunkehlchen imitieren fremde Vogelstimmen
Der Gesang des Braunkehlchens besteht aus kurzen Strophen und Tönen, pfeifenden Lauten, die rasch vorgetragen werden, manchmal imitieren sie andere Vogelgesänge. Bei Gefahr ist ihr Ruf ein hartes „tzk“ und ein weiches „djü“. Manchmal wird ihr Gesang schwatzend und von Singwarten wie z.B. von höheren Halmen oder von Weidezäunen vorgetragen. Der Vogel fliegt zumeist in niedrigem Flug von Warte zu Warte, wippt dabei mit dem Schwanz und zuckt mit den Flügeln. Die Männchen führen beim Vortrag des Gesanges oft einen kleinen Schauflug durch.
Sie benötigen zur Brut offene, naturbelassene Landschaften
Braunkehlchen brüten in ganz Europa mit Ausnahme Islands und einigen Teilen Spaniens und Italiens; sie sind Bodenbrüter. Sie brüten in offenen, extensiv genutzten Wiesenlandschaften, z.B. auf Streuwiesen, auf Ödland, auf Brachflächen, Dämmen, Weiden, aber auch in Jungfichtenkulturen. Wie alle Bodenbrüter meiden sie Gebiete als Brutgebiete, in denen allzu viele Sitzwarten vorhanden sind, da hier die Gefahr von Ansitzjägern zu groß wäre.
Die Vögel bauen ihre Nester dicht über dem Boden in der Vegetation; das Nest ist zumeist unter Grasbüscheln gut getarnt; Legebeginn ist zumeist Mai; sie haben zumeist 1 Brut; die Altvögel legen 4-7 Eier, das Weibchen brütet; Brutdauer ist etwa 2 Wochen, Nestlingszeit nach dem Schlupf ist ebenso lange. Die Jungen werden von beiden Eltern gefüttert. Die Nahrung besteht aus Spinnen, Insekten und Insektenlarven.
Braunkehlchen sind Zugvögel und Langstreckenzieher. Sie bleiben zumeist von März bis September in den Brutgebieten und überwintern im tropischen Afrika.
Lebensraumeinschränkung gefährdet das Braunkehlchen
Braunkehlchen sind eine österreichweit gefährdete Vogelart. Die Bestandesentwicklung ist extrem negativ, ihr Areale mäßig eingeengt, jedoch ist die Habitatverfügbarkeit der genannten Art sehr gut. Die Entwicklung der Situation der Braunkehlchenhabitate und anthropogene Beeinflussung sind schwach negativ. Diese Vogelart bewohnt extensiv genutzte Mähwiesen, Weiden, Feuchtflächen und Riedgebiete. Durch die intensive Nutzung der Flächen und Umwandlung der bunten Wiesen in Grasproduktionsflächen, oftmalige Düngung, und auch die oftmalige Mahd, und das Fehlen einer Vertikalgliederung (Hecken, sonstige Sitzwarten) ist der Lebensraum des Braunkehlchens eng geworden. Auch die vielerorts fehlende Pflege von Streuwiesen und nachfolgende Verbuschung oder sonstiger Biotopverlust tun ihr übriges, dass sich Bodenbrüter wie das Braunkehlchen nicht ansiedeln können.
In Salzburg gibt es Braunkehlchenvorkommen im Natura 2000-Gebiet-Oichtenriede, im Natura 2000-Gebiet-Wengermoor bei Köstendorf, im Natura 2000-Gebiet Salzachau bei Anthering, im RAMSAR-Schutzgebiet Rotmoos im Fuscher Tal, im Natura 2000-Gebiet Waidmoos bei St.Georgen, in der Nähe von Bischofshofen, dem Nationalpark Hohe Tauern bei Fusch an der Glockner Straße sowie dem Kapruner Moor.
Zur Erhaltung dieser Art ist akuter Schutzbedarf gegeben
Braunkehlen sind im Bundesland Salzburg landesweit geschützt. Sie sind Bestandteil der Tier- und Pflanzenartenschutzrichtlinie (LGBl. Nr. 18/2001) und damit vollkommen geschützt. Laut Aussendung des Umweltbundesamtes "Handlungsbedarf für Österreich zur Erfüllung der EU-Vogelschutzrichtlinie gilt das Braunkehlchen als Priorität 1-Art. Zur Erhaltung des Braunkehlchenbestandes in Österreich ist nach ZULKA et al. (2005) akuter Schutzbedarf gegeben: Die Bewirtschaftungsweise von Wiesen und Äckern muss extensiviert (Reduktion des Dünger- bzw. Gülleeintrags und Mähfrequenz sowie Umstellung auf spätere Mähtermine), ungemähte Brachestreifen und Randstrukturen angelegt und die bestehenden Bestände kontrolliert werden.
Weiterführende Links:
Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung
Rote Liste gefährdeter Tierarten
Ursachen für die Gefährdung der Tiere

