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Aufgaben und Organisation


Die folgenden Aufgabenbereiche sind verkürzt dargestellt. Die genaue Umschreibung findet sich in der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung.



Fachabteilung Legislativ- und Verfassungsdienst

besteht aus


Legislativdienst

Föderalismus

EU-Recht


Legislativangelegenheiten-Fachreferent(in) 0/11

Aufgabenbereich

  • Ausarbeitung der Entwürfe für Landesgesetze und der Gesetzesvorlagen der Landesregierung an den Landtag
  • Ausarbeitung der Verordnungsentwürfe und der beschlussreifen Verordnungen der Landesregierung und des Landeshauptmannes, soweit diese im Landesgesetzblatt kundzumachen sind
  • Rechtsbereinigung und Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften
  • Verlautbarung von Rechtsvorschriften im Landesgesetzblatt
  • Erfassung des Landesrechtes im Salzburger Rechtsinformationssystem (SARIS)
  • Verfassungs- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, insbesondere Verwaltungsverfahrensangelegenheiten
  • Vertretung des Amtes der Landesregierung im Landtag, soweit sie nicht durch den Landeshauptmann oder den Landesamtsdirektor erfolgt
  • Landtagsangelegenheiten, soweit sie nicht in einer anderen Abteilung (Referat) des Amtes der Landesregierung besorgt werden

Föderalismusangelegenheiten-Fachreferent(in) 0/12

Aufgabenbereiche

  • Allgemeine Angelegenheiten des Föderalismus
  • Ausarbeitung von Staatsverträgen des Landes (Art. 49 L-VG) und Vereinbarungen des Landes mit dem Bund und anderen Ländern (Art. 50 L-VG)
  • Begutachtung der Gesetzes-, Staatsvertrags- und Verordnungsentwürfe der Bundeszentralstellen sowie Administration des Konsultationsmechanismus

Rechtliche Angelegenheiten der Europäischen Integration-Fachreferent(in) 0/13

Aufgabenbereiche

  • Angelegenheiten der europäischen Integration, insbesondere Feststellung der Anpassungserfordernisse im Landesrecht, Abgabe von Stellungnahmen zu beabsichtigten Rechtsakten der EU und Information des Landtages Evidenthaltung des integrationsrelevanten Rechts (insbesondere EU, EWR einschließlich der internationalen Judikatur) und der einschlägigen Literatur
  • Mitwirkung des Landes in Integrationsangelegenheiten nach der Bundesverfassung
  • Angelegenheiten der Integrationskonferenz der Länder, des Ständigen Integrationsausschusses der Länder sowie des Integrationsrates des Landes


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