Arbeiten in Österreich
Wer in Österreich als AusländerIn arbeiten will, muss bestimmte Berechtigungen und Anforderungen erfüllen. Die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung allein genügt nicht.
MigrantInnen, die in Österreich unselbständig arbeiten wollen, benötigen jedenfalls
- Aufenthaltsgenehmigung bzw Niederlassungsbewilligung und
- Arbeitsbewilligung (nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz).
Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU
Innerhalb der EU und des EWR-Staaten haben die BürgerInnen das Recht ohne Arbeitsbewilligung in Österreich zu arbeiten. Das heißt, diese Personen brauchen aus diesen Ländern keine Arbeitsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Alle anderen Personen (Drittstaatsangehörige) brauchen diese Arbeitsbewilligung.
Drittstaatsangehörige sind Personen, die keine StaatsbürgerInnen eines der 29 EWR-Staaten und auch nicht die Staatsbürgerschaft von Bulgarien oder Rumänien besitzen.
Arbeitnehmerfreizügigkeit für StaatsbürgerInnen folgender Staaten (29 EWR-Staaten):
- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien
- Irland
- Island
- Italien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
Bulgarien und Rumänien
Für BürgerInnen aus den Ländern Bulgarien und Rumänien wird die ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit erst ab 31.12.2013 wirksam.
Bulgarische und rumänische StaatsbürgerInnen brauchen aber keine Aufenthaltserlaubnis.
Drittstaatsangehörige
Arbeitet ein Drittstaatsangehöriger legal in einem EWR-Staat, so führt das nicht automatisch zu einem freien Arbeitsmarktzugang in Österreich, weil dafür zusätzlich die Berechtigung zur Niederlassung vorliegen muss.
Zuständigkeit
Die Entscheidungen zu Anträgen der Ausländerbeschäftigung trifft das Arbeitsmarktservice (AMS).
Übersichtliche Darstellungen bieten:
- das Arbeitsmarktservice (unter www.ams.at)
- die Arbeiterkammer (unter www.arbeiterkammer.at)
- die Wirtschaftskammer (unter www.wko.at).

